Haftungsausschluss

Die angewandten Methoden dienen der Aktivierung der Selbstheilungskräfte.

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass geistiges Heilen oder energetische Arbeit keinesfalls den Besuch eines Arztes oder Heilpraktikers und dessen diagnostische Tätigkeit und Behandlung ersetzen kann oder soll. Ebenso wenig sollen die von Ärzten verschriebenen Medikamente abgesetzt werden. Es wird daher kein Heilungsversprechen abgegeben. Vielmehr gebe ich Anleitungen und Unterstützung, um die körperlichen und seelischen Selbstheilungskräfte zu stärken. Energietherapie ist Gesundheitsvorsorge und effektive Unterstützung auch bei medizinischen und therapeutischen Behandlungen. Die Anwendungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

Es wird eine energetische Heilungstechnik eingesetzt. Die Methode arbeitet mit Energiefeldern und Energiesystemen, die jedem Menschen innewohnen. Es besteht die Annahme, dass die Methode Veränderungen in der energetischen oder der geistigen Dimension hervorruft, die sich dann im physischen Körper manifestieren kann. Der Anwender verbindet sich mit der Methode mit dem energetischen oder geistigen Körper des Klienten – nicht dem physischen. Wenn von „Behandlung“, „Anwendung“ oder „Heilen“ gesprochen wird, bezieht sich dies ausschließlich auf die Arbeit mit dem energetischen oder geistigen Körper des Klienten, nicht auf den physischen Körper, dessen Heilbehandlung den dafür zugelassenen Medizinern oder Angehörigen anderer therapeutischer Berufe vorbehalten ist.

Dem Klienten ist klar, dass es einen Unterschied gibt zwischen dem Heilen unter dieser Methode und dem Praktizieren zugelassener Ärzte oder anderer zugelassener Vertreter heilkundlicher Berufe. Der Anwender ist kein Arzt oder besitzt eine andere Zulassung zum Ausüben der Heilkunde. Die Methode ist kein Ersatz für medizinische oder psychologische Behandlung durch entsprechende Fachleute; sie kann als „komplementär“, als zusätzliche Möglichkeit zu den zugelassenen heilkundlichen Methoden angesehen werden.

Der Anwender übernimmt keinerlei Haftung oder Garantie und macht keine verbindliche Prognosen bezüglich der Ergebnisse, die mit dem Einsatz der Methode für einen bestimmten Zweck erzielt. Der Klient ist damit einverstanden, dass er selbst die volle Verantwortung für alle eventuellen Risiken übernehmen, die mit der Anwendung der Methode verbunden sind.

Der Klient übernimmt die Risiken wissentlich, freiwillig und in vollem Verständnis; dies gilt auch für eventuelle nachteilige Ergebnisse, die aus dem Einsatz der Methode resultieren könnten. Der Klient ist damit einverstanden, dass er den Anwender, seine Erben oder Vertreter vollständig entbinden sowie schad- und klaglos halten gegenüber jedweden Ansprüche, die ihm oder seinen Erben und/oder Vertretern aufgrund von Nachteilen, Verletzungen, Verlusten oder Schäden jeglicher Art entstehen könnten, die in Zusammenhang mit dem Anwenden der Methode stehen.

Falls ein Gericht einen Teil dieses Haftungsausschlusses für ungültig erklären sollte, behält der Rest des Haftungsausschlusses uneingeschränkte Gültigkeit.

Geistiges Heilen ist ein Angebot an Hilfesuchende, welches gleichberechtigt neben klassischer Schulmedizin und allen ganzheitlichen therapeutischen Angeboten und nicht in Konkurrenz zu diesen steht. Aufgabe und Ziel geistiger Heilanwendungen ist es, Heilung im ganzheitlichen Sinne zu fördern, die Selbstheilungskräfte anzuregen sowie Menschen beim Wahrnehmen ihrer Eigenverantwortung zu ermutigen und zu unterstützen. Geistig-spirituelle Heilanwendungen können sowohl jede andere Therapie ergänzen als auch eigenständig angewandt werden. Sie sind jedoch ausdrücklich kein Ersatz für ärztliche, heilkundliche Diagnostik oder Therapie. Ich werde weder Diagnosen stellen, Heilversprechen geben, noch werde ich Ihnen raten verschriebene Medikamente abzusetzen. Heilung und Genesung im ganzheitlichen Sinne können zu jedem Zeitpunkt und in jeder Situation geschehen. Weder Anamnese noch Diagnosen sind erforderlich, damit geistige Heilmethoden wirken - die medizinisch diagnostizierte Art und Schwere einer Krankheit steht daher nicht in direkter Beziehung mit dem Ergebnis der Heilanwendung.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Heiler/innen in Deutschland
Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.2004 (Az. 1 BvR 784/03) wurde entschieden, dass Heiler/innen arbeiten dürfen und zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist. Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern. Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung. Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Vom Heiler wird keine Diagnose gestellt. 

 

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